14. Generalversammlung Weseker Mühlenverein am 31.03.2023
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Totengedenken.
TOP 3: Verlesung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
TOP 4: Bericht des 1. Vorsitzenden
TOP 5: Bericht des Kassierers
TOP 6: Bericht der Kassenprüfer / Entlastung Vorstand
Top 7: Wahlen Wahlleiter für die Wahl des 1. Vorsitzende/n
1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r
Schriftführer/in
Kassenprüfer/in
Top 8: Satzungsänderung:
§ 7 Abs. 8:
Neu:
Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 26 a Einkommenssteuergesetz ausgeübt werden. Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der geschäftsführende Vorstand zuständig.
§ 8 Abs. 7:
Alt:
(7) Der Vorstand muss zu den Mitgliederversammlungen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einladen. Zwischen dem Zeitpunkt des Zugangs der Einladung und dem Versammlungstermin muss eine Frist von zehn Tagen liegen. Die Einladungsfrist gilt auch als gewahrt, wenn die Einladung mindestens vierzehn Tage vor dem Versammlungstermin zur Post gegeben worden ist. Aus der Tagesordnung muss der Gegenstand von Beschlussvorschlägen ersichtlich sein.
Neu:
Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichung in der Borkener Zeitung oder der an ihre Stelle getretenen örtlichen Tageszeitung. Die Veröffentlichung in der Tageszeitung hat mindestens 14 Tage vor der Versammlung zu erfolgen.
Top 9: Verschiedenes